Beschlussvorschlag:

1. Den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den vorgebrachten Anregungen wird gemäß Anlage 1 zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit, die Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3. Die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. W 3 „Vorheider Weg“ wird nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

4. Der Begründung wird zugestimmt. 


Der Vorsitzende schlug vor, die Abwägung im Block durchzuführen. Dagegen erhob sich kein Widerspruch.   


Abstimmung: 18                   Dafür:   18           Dagegen: 0         Enthaltungen: 0