Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt.

2. Der Bebauungsplan Nr. W 22 „Wohnen in Radinkendorf Süd“ wird nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt. 


Der Vorsitzende schlug vor, die Abwägung im Block durchzuführen. Dagegen erhob sich kein Widerspruch.       


Abstimmung: 18                   Dafür:   18           Dagegen: 0         Enthaltungen: 0