Sitzung: 24.04.2018 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/113/2018/I
Beschlussvorschlag:
1.
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und
gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplans abgegebenen
Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt.
2. Der Bebauungsplan Nr. W 22 „Wohnen in Radinkendorf Süd“ wird nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.
Der Vorsitzende schlug vor, die Abwägung im Block durchzuführen. Dagegen erhob sich kein Widerspruch.
Abstimmung: 18 Dafür: 18 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0