Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass die Erschließungsanlage Neue Heimat in Kohlsdorf einschließlich des Abzweiges in Richtung B 87 in ganzer Länge ausgebaut wird.

 

Die Erschließungsanlage wird als Anliegerstraße in zwei Bauabschnitten ausgebaut.

Die Teileinrichtung Fahrbahn wird gemäß der Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO 12)  in Betonsteinpflaster hergestellt und erhält einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Sie wird in einer durchschnittlichen Breite von 4,75 m zuzüglich Bankettbereich hergestellt.

-          Der erste Bauabschnitt, von der L 422 (Kohlsdorfer Straße) bis zum Beginn der Fahrbahn aus Beton, wird in Betonsteinpflaster hergestellt.

-          Im zweiten Bauabschnitt werden die Fugen im Beton ausgeschnitten, gesäubert und neu vergossen.

 

Die Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung wird so hergestellt, dass das Oberflächenwasser über Straßenabläufe bzw. Überläufe in den Versickerungsmulden in den RW-Kanal mit Auslauf im  Vorfluter (Graben) abgeleitet wird. Die verbleibende Fläche bis an die Grundstücksgrenze heran wird als Rasenfläche ausgebildet.

 

Die Grundstückszufahrten und -zuwegungen erhalten einen der RStO 12 entsprechenden Unterbau, werden der neuen Fahrbahnhöhe angepasst  und  in Betonsteinpflaster hergestellt.

 

Die Teileinrichtung Beleuchtung wurde bereits erneuert erweitert und verbessert, nach KAG abgerechnet und Beiträge erhoben.

 

Der Beitrag für die straßenbauliche Maßnahme der Erschließungsanlage neue Heimat in Kohlsdorf kann gemäß § 10 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow abgelöst werden. Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind entsprechende Ablösevereinbarungen anzubieten. Im Falle der Nichtinanspruchnahme des Ablöseangebotes werden gemäß § 9 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow Vorausleistungsbescheide in Höhe von 90 v.H. des voraussichtlichen Beitrages erstellt.

 


Abstimmung: 18                   Dafür: 14              Dagegen: 1         Enthaltungen: 3