Sitzung: 24.04.2018 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: BV/118/2018/I
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass die
Erschließungsanlage Neue Heimat in Kohlsdorf einschließlich des Abzweiges in
Richtung B 87 in ganzer Länge ausgebaut wird.
Die
Erschließungsanlage wird als Anliegerstraße in zwei Bauabschnitten ausgebaut.
Die
Teileinrichtung Fahrbahn wird gemäß der Richtlinie für die Standardisierung des
Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO 12)
in Betonsteinpflaster hergestellt und erhält einen den Richtlinien
entsprechenden Unterbau. Sie wird in einer durchschnittlichen Breite von 4,75 m
zuzüglich Bankettbereich hergestellt.
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Der erste
Bauabschnitt, von der L 422 (Kohlsdorfer Straße) bis zum Beginn der Fahrbahn
aus Beton, wird in Betonsteinpflaster hergestellt.
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Im zweiten
Bauabschnitt werden die Fugen im Beton ausgeschnitten, gesäubert und neu
vergossen.
Die
Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung wird
so hergestellt, dass das Oberflächenwasser über Straßenabläufe bzw. Überläufe
in den Versickerungsmulden in den RW-Kanal mit Auslauf im Vorfluter (Graben) abgeleitet wird. Die
verbleibende Fläche bis an die Grundstücksgrenze heran wird als Rasenfläche
ausgebildet.
Die
Grundstückszufahrten und -zuwegungen erhalten einen der RStO 12 entsprechenden
Unterbau, werden der neuen Fahrbahnhöhe angepasst und in
Betonsteinpflaster hergestellt.
Die
Teileinrichtung Beleuchtung wurde bereits erneuert erweitert und verbessert,
nach KAG abgerechnet und Beiträge erhoben.
Der
Beitrag für die straßenbauliche Maßnahme der Erschließungsanlage neue Heimat in
Kohlsdorf kann gemäß § 10 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8
und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow abgelöst werden.
Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind entsprechende
Ablösevereinbarungen anzubieten. Im Falle der Nichtinanspruchnahme des
Ablöseangebotes werden gemäß § 9 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen
nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow
Vorausleistungsbescheide in Höhe von 90 v.H. des voraussichtlichen Beitrages
erstellt.
Abstimmung: 18 Dafür: 14 Dagegen: 1 Enthaltungen: 3