Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordneten der Kreisstadt Beeskow beschließen, dass die Erschließungsanlage Birkenweg grundhaft ausgebaut wird.

 

Die Erschließungsanlage wird als Anliegerstraße hergestellt.

Die Teileinrichtung Fahrbahn wird gemäß der Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO 12)  in Betonsteinpflaster hergestellt und erhält einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Sie wird in einer durchschnittlichen Breite von 4,75 m zuzüglich Bankett hergestellt.

Im Bereich des Grundstücks Birkenweg 6 wird eine Wendeschleife für Ver- und Entsorgungsfahrzeuge hergestellt. Hinter der Wendeschleife wird die Fahrbahn bis zum Grundstück Birkenweg 8 weitergeführt.

 

Die Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung wird so hergestellt, dass auf der östlich der Fahrbahn gelegenen Seite  Mulden  hergestellt werden, in denen das Oberflächenwasser versickern kann. Im Bereich der Wendeschleife  werden im Innenkreis Mulden für die Oberflächenentwässerung hergestellt. Die verbleibende Fläche bis an die Grundstücksgrenze heran wird als Rasenfläche ausgebildet.

 

Die Grundstückszufahrten und -zuwegungen erhalten einen der RStO 12 entsprechenden Unterbau und werden in Betonsteinpflaster hergestellt.

 

Die Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme erneuert, erweitert und verbessert. Es werden neue  Kabel verlegt und neue Masten mit dekorativen Aufsatzleuchten aufgestellt. Die Aufsatzleuchten werden mit energiesparenden Leuchtmitteln ausgestattet.

 

Der Beitrag für die straßenbauliche Maßnahme der Erschließungsanlage Birkenweg kann gemäß § 10 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow abgelöst werden. Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind entsprechende Ablösevereinbarungen anzubieten. Im Falle der Nichtinanspruchnahme des Ablöseangebotes werden gemäß § 9 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow Vorausleistungsbescheide in Höhe von 90 v.H. des voraussichtlichen Beitrages erstellt.

 


Abstimmung: 18                   Dafür:   15           Dagegen: 1         Enthaltungen: 2