Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtverordnetenversammlung billigt den vorliegenden Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. M 7 „Lübbener Chaussee“ und den Entwurf der Begründung.

2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Offenlage des Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, wird Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.  


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

17

Nein:

0

Enthaltung:

0