Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Nach den Festlegungen der Kommunalverfassung ist der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich über die Haushaltsdurchführung zu berichten. Durch den Kämmerer wurden in der Sitzung Erläuterungen zur Ergebnisrechnung und Investitionsrechnung gegeben.