Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt:

1. die Absicht der Einschränkung des öffentlichen Verkehrs des Weges von der Bornower Feldstraße bis zum Ortsteil Kohlsdorf durch Teileinziehung gemäß § 8 Abs. 1 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

2. die beabsichtigte Teileinziehung betrifft ganz bzw. teilweise folgende Grundstücke der Gemarkung Bornow, Flur 1, Flurstück 177 und Gemarkung Kohlsdorf, Flur 1, Flurstücke 59, 60, 61 und 276.  In der Anlage sind die betroffenen Grundstücke gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

3. Der Weg soll für den öffentlichen Durchgangsverkehr gesperrt werden. Öffentlicher Fahrrad- und Fußgängerverkehr, sowie der Verkehr von forst- und landwirtschaftlichen Fahrzeugen ist zulässig.

4. Gemäß § 8 Abs. 3 BbgStrG ist die Teileinziehung an ein förmliches Verfahren gebunden. Die Teileinziehungsabsicht ist 3 Monate vor der Einziehung öffentlich bekannt zu machen. Danach erfolgt der Erlass der Verfügung einschließlich Rechtsbehelf durch die Stadt Beeskow und deren öffentliche Bekanntmachung. 

 

 


Die Fraktion FDP/ Bauernverband übergab die als Anlage beigefügte Stellungnahme.  

Auf Antrag der Fraktion FDP/ Bauernverband wurde namentlich abgestimmt (siehe Anlage).  


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

8

Enthaltung:

2