Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB die Laufzeit der rechtskräftigen Sanierungssatzung „Beeskower Altstadt“ über den gesetzlich befristeten Zeitraum gemäß § 235 Abs. 4 BauGB, datiert mit dem 31.12.2021, bis spätestens zum 31.12.2025 zu verlängern. 


Abstimmung:

 

Abgeordnete: 8                               Dafür: 8               Dagegen: 0         Enthaltung: 0

sachk. Einw.: 3                  Dafür: 3               Dagegen: 0         Enthaltung: 0