Sitzung: 18.12.2018 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/172/2018/I
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB die Laufzeit der rechtskräftigen Sanierungssatzung „Beeskower Altstadt“ über den gesetzlich befristeten Zeitraum gemäß § 235 Abs. 4 BauGB, datiert mit dem 31.12.2021, bis spätestens zum 31.12.2025 zu verlängern.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
16 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |