Beschlussvorschlag:
Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass
1)
für Sitzungen, in denen Aufträge über 20.000 Euro vergeben werden sollen, in §
18
Absatz
2 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung eine verkürzte
Ladungsfrist von 5 vollen Tagen vor dem Sitzungstag vorgesehen wird.
2)
Alternativ zu Punkt 1 besteht die Möglichkeit,
dass den Mitgliedern des HFA die Unterlagen per Email zugestellt werden
und sie ihre Zustimmung oder Ablehnung auf demselben Wege erklären. Die so
gefassten Vergabeentscheidungen bedürfen der nachträglichen Genehmigung in der
darauf folgenden planmäßigen Sitzung des HFA.
Sofern ein Mitglied des HFA im konkreten Verfahren Erörterungsbedarf hat, ist entsprechend Punkt 1 zu verfahren.
Herr Wernicke beantragt für die Fraktion BOB zu der BV/043/2019/BM und dem Antrag des Bürgerforums (siehe Anlage) keine Abstimmung durchzuführen und das Verfahren im Zusammenhang mit den Änderungen der Hauptsatzung und Geschäftsordnung festzulegen. Die Abstimmung dazu lautete wie folgt:
Abstimmung: 8 Dafür: 2 Dagegen: 5 Enthaltungen: 1
Sodann ließ der Vorsitzende über den Antrag der Fraktion BfB abstimmen.
Abstimmung: 8 Dafür: 6 Dagegen: 2 Enthaltungen: 0
Anschließend wurde über die BV abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
7 |
Nein: |
1 |
Enthaltung: |
/ |