Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die in der Anlage beigefügte Widmungsverfügung. Das dargestellte Teilstück der „Fürstenwalder Straße“ wird als öffentliche Straße gewidmet. Das Grundstück ist Eigentum der EKZB GmbH, diese hat die öffentliche Widmung beantragt. Der Eigentümer bleibt Baulastträger und ist weiterhin für die Unterhaltung zuständig. 


Abgeordnete: 8               Dafür: 7               Dagegen: 0         Enthaltungen: 1

Sachk. Einw.: 8 Dafür: 8               Dagegen: 0         Enthaltungen: 0