Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Durchführung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W 21 „Südwald“ dahingehend, dass für das gesamte Plangebiet Bezugshöhen festgesetzt werden. Als Bezugshöhe für die jeweiligen Baugrundstücke gilt die Höhenlage der neu hergestellten Erschließungsstraße in der Mitte der gemeinsamen Grenze des Baugrundstücks mit der Verkehrsfläche dieser Straße. Das Änderungsverfahren wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

0

Enthaltung:

0