Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. M 11 „Raßmannsdorfer Straße“ wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
Abstimmungsergebnis:
Abgeordnete: 7 Dafür: 7 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
sachk. Einw.: 7 Dafür: 7 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0