Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. M 11 „Raßmannsdorfer Straße“ wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
/ |
Enthaltung: |
/ |