Sachverhalt:
Der
HFA hat in seiner letzten Sitzung den
Bürgermeister mit der Prüfung der Übertragung der
Stadtverordnetenversammlung per Livestream beauftragt. Dieser hat sich an die
Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes gewandt. Die zuständige
Referentin wird dazu ein Rundschreiben erarbeiten, das alle rechtlichen Aspekte
beinhaltet.
Das
entsprechende Rundschreiben liegt noch nicht vor.