Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. M 11 „Raßmannsdorfer Straße“ wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

0

Enthaltung:

0