Sachverhalt:
Durch
eine Änderung des Grundsteuergesetzes ist es ab dem 01.01.2025 möglich,
baureife Grundstücke mit einer höheren Grundsteuer zu belasten (gesonderter
Hebesatz), um den Druck im Rahmen der Baulandmobilisierung auf
Innenbereichsflächen zu erhöhen.
Wortprotokoll:
Es erfolgte eine erste Verständigung dazu. Nunmehr soll in den Fraktionen besprochen werden, ob das für die Stadt Beeskow in Frage kommen würde.