Beschlussvorschlag:
1.
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und
gegeneinander werden die zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W
21 „Südwald“ abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung
berücksichtigt.
2. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W 21 „Südwald“ wird nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |