Frau Engel (Kohlsdorf):

Müssen fristgemäß vorliegende Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung einer Ortsbeiratssitzung in die Tagesordnung aufgenommen werden?

Schriftl. Antwort vom 10.03. siehe Anlage

 

Kann Ortsvorsteher einem Mitglied des Ortsbeirates den Mund verbieten?

Antwort BM: Ortsvorsteher ist Vorsitzender des Ortsbeirates und erteilt und entzieht im Rahmen der Geschäftsordnung bzw. Kommunalverfassung den weiteren Mitgliedern das Wort.

 

Frau Schulz (Kohlsdorf):

Informiert über Umfrage unter den Einwohnern des Ortsteiles zur Friedhofsverwaltung. Warum reagiert der Ortbeirat nicht darauf?

Antwort Hr. Wiebicke: Anfrage richtet sich an den Ortsbeirat und kann durch SVV nicht beantwortet werden. Der Bürgermeister ergänzt, dass die Kommunalverfassung keine formellen Einwohnerbefragungen oder Anträge vorsieht. Es handelt sich um eine Meinungsumfrage, die ein Stimmungsbild im Ort wiederspiegelt. 

 

Frau Breitung (Schneeberg):

Wann bekommen die Abgeordneten die über 30 Stellungnahmen der Schneeberger zum

B-Plan-Entwurf WEG 50 zur Kenntnis? Antwort BM: Die Stellungnahmen werden vom Planer geprüft und zusammen mit allen abzuwägenden Stellungnahmen den Abgeordneten im weiteren Verlauf des B-Plan-Verfahrens vorgelegt.

 

Wie viele Einnahmen erzielt Stadt im Rahmen des Verwarnkatalogs für Ordnungswidrigkeiten? Antwort BM: Dazu kann keine Aussage getroffen werden.

 

Wie ist zu verfahren wenn Bürgerinnen und Bürger Müll im Wald sammeln?

Antwort BM: Das ist sehr zu unterstützen. Die Stadtverwaltung ist zu informieren und wird wegen der Entsorgung Kontakt mit dem KWU aufnehmen.

 

Herr Roggan (Beeskow):

Hinweis auf herrenlosen Müll in der Puschkinstraße.

 

Frau Miethe (Beeskow):
Hinweis auf Müll im Umfeld von Norma.

 

Frau Herkt (Beeskow).

Gibt es zu Abfragen Musikprojekt Grundschule an der Stadtmauer schon eine Antwort vom MBJS? Antwort BM: Nein.

 

Frau Huchatz (Kohlsdorf):

Wer kümmert sich um randalierende Schüler? Antwort BM: Wird im Quartalsgespräch mit dem Jugend-Team besprochen.