Beschlussvorschlag:

1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W 21 „Südwald“ abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt.

 

2. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W 21 „Südwald“ wird nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt. 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

17

Nein:

0

Enthaltung:

0