Sitzung: 25.02.2020 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: BV/110/2020/II
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt als Verkaufspreis
von Bauparzellen in den zukünftigen Wohngebieten den Bodenrichtwert als
Grundlage zu verwenden. In den zukünftigen Kaufverträgen sind folgende grundsätzliche
vertragliche Regelungenaufzunehmen:
1)
Beginn der Baumaßnahme innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsbeurkundung (als
Baubeginn gilt die Errichtung von Fundamenten/ Bodenplatten), bei
Nichteinhaltung Vertragsstrafe ab dem ersten Tag des 25. Monats von 200,00 € je
Monat
2)
Fertigstellung der Baumaßnahme innerhalb von 4 Jahren nach Vertragsbeurkundung
(als Nachweis gilt die entsprechende Bescheinigung des Bauordnungsamtes) bei
Nichteinhaltung Vertragsstrafe ab dem ersten Tag des 49. Monats von 500,00 € je
Monat
3)
Die Verwaltung ist berechtigt, in begründeten Ausnahmefällen eine
Fristverlängerung zu gewähren.
Bei
besonderen Grundstückslagen (insbesondere Wassergrundstücke), ist ein Zuschlag
zum Bodenrichtwert anzusetzen.
Die Verwaltung ist berechtigt, mit den Interessenten, mit denen bereits jetzt Verhandlungen und Gespräche geführt werden, weiterhin nach den alten Vertragsmustern zu arbeiten.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
15 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
2 |