Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt als Verkaufspreis von Bauparzellen in den zukünftigen Wohngebieten den Bodenrichtwert als Grundlage zu verwenden. In den zukünftigen Kaufverträgen sind folgende grundsätzliche vertragliche Regelungenaufzunehmen:

 

1) Beginn der Baumaßnahme innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsbeurkundung (als Baubeginn gilt die Errichtung von Fundamenten/ Bodenplatten), bei Nichteinhaltung Vertragsstrafe ab dem ersten Tag des 25. Monats von 200,00 € je Monat

 

2) Fertigstellung der Baumaßnahme innerhalb von 4 Jahren nach Vertragsbeurkundung (als Nachweis gilt die entsprechende Bescheinigung des Bauordnungsamtes) bei Nichteinhaltung Vertragsstrafe ab dem ersten Tag des 49. Monats von 500,00 € je Monat

 

3) Die Verwaltung ist berechtigt, in begründeten Ausnahmefällen eine Fristverlängerung zu gewähren.

 

Bei besonderen Grundstückslagen (insbesondere Wassergrundstücke), ist ein Zuschlag zum Bodenrichtwert anzusetzen.

 

Die Verwaltung ist berechtigt, mit den Interessenten, mit denen bereits jetzt Verhandlungen und Gespräche geführt werden, weiterhin nach den alten Vertragsmustern zu arbeiten.    

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

15

Nein:

0

Enthaltung:

2