Beschlussvorschlag:
1.
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und
gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. M 11
„Raßmannsdorfer Straße“ abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der
Verwaltung berücksichtigt.
2. Der Bebauungsplan Nr. M 11 „Raßmannsdorfer Straße“ wird nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |