Beschlussvorschlag:

1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. M 11 „Raßmannsdorfer Straße“ abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt.

2. Der Bebauungsplan Nr. M 11 „Raßmannsdorfer Straße“ wird nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt. 


Wortprotokoll:

Der Vorsitzende schlug vor, die Abwägung im Block durchzuführen. Dagegen erhob sich kein Widerspruch.    

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

0

Enthaltung:

0