Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. S 5 „Sondergebiet Energiegewinnung aus Biomasse“ wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben. 


Abstimmung: 16                   Dafür:   13           Dagegen: 0         Enthaltungen: 3