Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow beschließt den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 66 im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Nr. K 2 „Windpark Görzig-Ost“. Der Entwurf wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 4 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist öffentlich ausgelegt. Ort und Datum der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen, mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben. 

 


Wortprotokoll:

Herr Rudolph erklärte für seine Fraktion, dass im Unterschied zum WEG Hufenfeld hier ein völlig neues Gebiet entstehen solle. Das lehne seine Fraktion ab. Er erläuterte diese Ablehnung. Er beantragte zu allen Punkten namentliche Abstimmung. 


Herr Lenhardt erklärte sich für alle TOP zum Windpark Görzig-Ost als befangen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

10

Nein:

5

Enthaltung:

0