Sitzung: 25.08.2020 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: BV/187/2020/I
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow beschließt den Entwurf der
Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 66 im Parallelverfahren mit dem
Bebauungsplan Nr. K 2 „Windpark Görzig-Ost“. Der Entwurf wird gemäß § 3 Abs. 2
BauGB i.V.m. § 2 Abs. 4 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für
die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die
Dauer einer angemessenen längeren Frist öffentlich ausgelegt. Ort und Datum der
Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen, mit dem
Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden
können.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
Wortprotokoll:
Herr Rudolph erklärte für seine Fraktion, dass im Unterschied zum WEG Hufenfeld hier ein völlig neues Gebiet entstehen solle. Das lehne seine Fraktion ab. Er erläuterte diese Ablehnung. Er beantragte zu allen Punkten namentliche Abstimmung.
Herr Lenhardt
erklärte sich für alle TOP zum Windpark Görzig-Ost als befangen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
10 |
Nein: |
5 |
Enthaltung: |
0 |