Den Abgeordneten lag der Einwand der Fraktion BOB vom 20.08.2020 vor (siehe Anlage). Herr Pachtner beantragte, dass die SVV das Protokoll der Sitzung vom 12.05.2020 bestätigt und damit der Einwand abgelehnt sei. Der Bürgermeister wies darauf hin, dass nach § 42 Abs. 3 Satz 2  BbgKVerf die Stadtverordnetenversammlung nur über Einwände entscheiden muss, eine formelle Bestätigung des Protokolls durch Beschluss ist nicht erforderlich. Anschließend lies der Vorsitzende über den Einwand abstimmen:

Abstimmung: 16                              Ja: 2                       Nein: 11               Enthaltungen: 3

Damit ist der Einwand zurückgewiesen.