Frau Rudolph aus Schneeberg: Wie wurden bisherige Stellungnahmen und Einwendungen zum Vorentwurf B-Plan Windpark Schneeberg ausgewertet und wo berücksichtigt?

 

Antwort Frau Bartelt: Für die Erarbeitung des Auslegungsentwurfes werden diese gesichtet und auch ausgewertet. Derzeit wird Entwurf noch erarbeitet.

Der Bürgermeister fügt hinzu, dass alle Stellungnahmen ausgewertet werden und es sich hierbei um ein sogenanntes teilanonymisiertes Verfahren handle.

 

Auf welcher Grundlage wurden bisher Abstände/ Höhen geplant? Welche Interessenslage wurde vertreten?

 

Antwort Bürgermeister: Es müssen verschiedene Interessen ausgeglichen werden, natürlich haben Investoren großes Interesse möglichst hohen Windertrag zu erzielen. Stadt wird im Rahmen der Abwägung Stellungnahmen von Institutionen/ Verbänden prüfen und über weitere Regularien unter Beachtung der Rechtsprechung entscheiden.

 

Was war bisher Grundlage für Umweltverträglichkeitsprüfung? Artenschutzrechtliche Beurteilung ist kein Gutachten.

 

Antwort Bürgermeister: Im Rahmen Auslegung und Abwägung muss ein Umweltbericht (welcher noch nicht vorliegt) beigefügt werden, dessen Grundlage eine umfassende faunistische Untersuchung ist. Er beruft sich auf Regularien und tatsächliche Daten (Naturschutz, Artenschutzgesetze). Weiterhin weist er darauf hin, dass die Stadt letztmalig die Veränderungssperre erlassen hat und versichert, dass die Stadt im Rahmen der Bauleitplanung tätig werden möchte.

 

Gibt es bei schon stehenden WKA Auflagen für nächtliche Abschaltung, Tierschutz o.ä.? Wenn ja, wie wurde die Einhaltung dieser überprüft?

 

Antwort Frau Bartelt: Im Rahmen der Planungshoheit kann die Stadt nur Festsetzungen im B–Plan prüfen. Für Schallimmission oder technische Untersuchungen ist das Landesumweltamt zuständig.

 

Weiterhin wollte Frau Rudolph wissen, wie damit umgegangen wurde, dass in der Verantwortung von dem Förster Hr. Heise ein Greifvogelhorst gefällt wurde?

 

Der Bürgermeister stellte klar, dass es sich bei Herrn Heise um keinen Angestellten der Stadt handle, sondern um einen beauftragten Dienstleister. Der Vorfall sei ihm nicht bekannt. Er werde beim Umweltamt nachfragen, ob der Tatverdacht bestätigt wurde und anschließend prüfen, ob es Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis zwischen Herrn Heise und der Stadt hat.

 

Abschließend ermahnte Frau Rudolph zur Vorsichtigkeit bei der Weitergabe sensibler Daten von Horsten. Die Behutsamkeit müsse gewährleistet und sichergestellt sein. Es gibt eine Stadtverordnete, wo der Vater Jagdpächter in diesem Gebiet ist. Vorfälle wie Horstbaumfällungen, Vergiftung eines Milans oder Waldbrand seien nicht unbekannt.

 

Der Bürgermeister sicherte den sensiblen Umgang zu. 

 

Weiterhin unterbreitete er den Vorschlag an Frau Rudolph, Ihre Fragen schriftlich einzureichen und eine schriftliche Antwort zu bekommen, auch um Missverständnisse zu vermeiden.

 

Herr Breitung aus Schneeberg: Besteht die Möglichkeit einer Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung mit Schneeberger Bürgern einzuberufen und Fragen zu diskutieren? Auch regte er die Idee an, über einen Bürgerwindpark nachzudenken.

 

Antwort Bürgermeister: Grundsätzlich sei er zu allen Gesprächen bereit, allerdings auf sachlicher Basis. Gerne können auch Experten hinzugezogen werden. Er regte eine gemeinsame Sitzung/ Einwohnerversammlung mit Herrn Wolf an, sobald Entwurf zum B-Plan vorliegt.

 

Hr. Richter aus Schneeberg: Wünsche sich mehr Fakten. Wurde von Investoren aufgefordert, Anfahrtswege bereitzustellen. Hatte das Gefühl, dass sich Investoren ihrer Sache sicher sind. 

 

Hr. Gurtz aus Schneeberg: Laut Aussage der Stadt ist B-Plan-Verfahren für Schneeberger die einzige Möglichkeit sich einzubringen. Sind in diesem Entwurf, der den Schneebergern zu Gute kommen sollte, Einwände berücksichtigt worden? Er erkenne keine planbare Transparenz und bemängelte undurchsichtige Informationen vom Rathaus. 

 

Der Bürgermeister erklärte erneut, dass der Entwurf derzeit vom Planungsbüro erarbeitet wird, insbesondere fehlen noch Unterlagen wie beispielsweise der Umweltbericht. Eine gemeinsame Vorstellung und Diskussion mit Schneeberger Bürgern könne nach Fertigstellung erfolgen.

 

Herr Gierke: Wann ist Gutachten zu erwarten?
Antwort Frau Bartelt: Tendenz geht in die Richtung nächste Sitzung des Bauausschusses Anfang November.

Weiterhin erklärte Herr Gierke für das Bürgerforum, dass er sich mit den Schneeberger Bürgern zusammensetzen möchte, und die Mehrheit dieser mit seiner Stimmabgabe vertreten wird.

 

Frau Breitung aus Schneeberg: Was ist mit Wildwuchs gemeint?

Antwort Bürgermeister: In der Diskussion um WEG und WEA ist der Begriff Wildwuchs eine gängige Formulierung, die immer dann gewählt wird, wenn raumordnerisch über Regionalpläne WEG nicht eingegrenzt wurden oder wenn Gemeinde keinen B-Plan erlässt und dadurch kein Einfluss auf Standorte nehmen kann.