Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt den Ausbau der
Erschließungsanlage „Am Mühlenberg“ gem. § 127 BauGB (Baugesetzbuch).
Die
Teileinrichtung Fahrbahn wird als Anliegerstraße erstmalig hergestellt und beginnt
an der südlich befindlichen vorhandenen Verkehrsanlage „Am Mühlenberg“ und
führt über eine Länge von 134 m und einer Breite von durchschnittlich 3,50 m zu
einem nördlich noch ebenfalls auszubauenden Wendehammer, von dem noch eine
Abzweigung mit einer Länge von 31 m und einer Breite von 3,50m abgeht, welcher
auch erstmalig hergestellt wird. Die Anlage wird mit Betonpflaster hergestellt
und erhält einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Im seitlichen Bereich
wird beidseitig jeweils ein Bankett in 1,0 m Breite angelegt.
Die
Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung wird
so hergestellt, dass dieses über ein größtenteils offenes Grabensystem in ein
Versickerungsbecken abgeleitet wird. Die Muldenausbildung erfolgt an der
westlichen Seite der erstmalig herzustellenden Fahrbahn und an der südlichen
Seite der erstmalig herzustellenden Abzweigung. Diese Mulden führen zu einem
quer zur Fahrbahn anzulegenden Graben, der zu einem erstmalig herzustellenden
Versickerungsbecken östlich der Friedländer Chaussee führt.
Die
Grundstückszufahrten und –zuwegungen erhalten einen der RStO 12 entsprechenden
Unterbau und werden in Betonsteinpflaster hergestellt.
Straßenbegleitgrün
wird im Bereich der Mulden und des Banketts angelegt.
Die
erforderlichen Immissionsschutzanlagen werden in Form von Wällen errichtet und
bepflanzt.
Die
Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme neu
errichtet. Es werden neue Kabel und neue Masten mit Aufsatzleuchten
aufgestellt. Die Aufsatzleuchten werden mit energiesparenden Leuchtmitteln
ausgestattet.
Auf
der Grundlage des § 127 BauGB und der Satzung der Stadt Beeskow über die
Erhebung von Erschließungsbeiträgen sind Erschließungsbeiträge zu erheben.
Der Beitrag für die Erschließungsanlage „Am Mühlenberg“ kann gemäß Satzung der Stadt Beeskow übe die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach § 11 abgelöst werden. Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind entsprechende Ablösevereinbarungen anzubieten. Im Falle der Nichtinanspruchnahme des Ablöseangebotes werden gemäß § 10 der v.g. Satzung Vorausleistungsbescheide in Höhe von 90 v.H. des voraussichtlichen Betrages erstellt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
7 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
2 |