Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt den Ausbau der Erschließungsanlage „Am Mühlenberg“ gem. § 127 BauGB (Baugesetzbuch).

 

Die Teileinrichtung Fahrbahn wird als Anliegerstraße erstmalig hergestellt und beginnt an der südlich befindlichen vorhandenen Verkehrsanlage „Am Mühlenberg“ und führt über eine Länge von 134 m und einer Breite von durchschnittlich 3,50 m zu einem nördlich noch ebenfalls auszubauenden Wendehammer, von dem noch eine Abzweigung mit einer Länge von 31 m und einer Breite von 3,50m abgeht, welcher auch erstmalig hergestellt wird. Die Anlage wird mit Betonpflaster hergestellt und erhält einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Im seitlichen Bereich wird beidseitig jeweils ein Bankett in 1,0 m Breite angelegt.

 

Die Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung wird so hergestellt, dass dieses über ein größtenteils offenes Grabensystem in ein Versickerungsbecken abgeleitet wird. Die Muldenausbildung erfolgt an der westlichen Seite der erstmalig herzustellenden Fahrbahn und an der südlichen Seite der erstmalig herzustellenden Abzweigung. Diese Mulden führen zu einem quer zur Fahrbahn anzulegenden Graben, der zu einem erstmalig herzustellenden Versickerungsbecken östlich der Friedländer Chaussee führt.

 

Die Grundstückszufahrten und –zuwegungen erhalten einen der RStO 12 entsprechenden Unterbau und werden in Betonsteinpflaster hergestellt.

 

Straßenbegleitgrün wird im Bereich der Mulden und des Banketts angelegt.

 

Die erforderlichen Immissionsschutzanlagen werden in Form von Wällen errichtet und bepflanzt.

 

Die Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme neu errichtet. Es werden neue Kabel und neue Masten mit Aufsatzleuchten aufgestellt. Die Aufsatzleuchten werden mit energiesparenden Leuchtmitteln ausgestattet.

 

Auf der Grundlage des § 127 BauGB und der Satzung der Stadt Beeskow über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen sind Erschließungsbeiträge zu erheben.

 

Der Beitrag für die Erschließungsanlage „Am Mühlenberg“ kann gemäß Satzung der Stadt Beeskow übe die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach § 11 abgelöst werden. Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind entsprechende Ablösevereinbarungen anzubieten. Im Falle der Nichtinanspruchnahme des Ablöseangebotes werden gemäß § 10 der v.g. Satzung Vorausleistungsbescheide in Höhe von 90 v.H. des voraussichtlichen Betrages erstellt. 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltung:

2