Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt den Ausbau der Erschließungsanlage „Am Mühlenberg“ gem. § 127 BauGB (Baugesetzbuch).

 

Die Teileinrichtung Fahrbahn wird als Anliegerstraße erstmalig hergestellt und beginnt an der südlich befindlichen vorhandenen Verkehrsanlage „Am Mühlenberg“ und führt über eine Länge von 134 m und einer Breite von durchschnittlich 3,50 m zu einem nördlich noch ebenfalls auszubauenden Wendehammer, von dem eine Abzweigung mit einer Länge von 31 m und einer Breite von 3,50m in westlicher Richtung abgeht, welcher auch erstmalig hergestellt wird. Weiterhin wird vom Wendehammer eine Weiterführung in nördlicher Richtung ebenfalls mit Herstellung eines Wendehammers für die Erschließung des Gebietes oberhalb des Verbrauchermarktes erstmalig hergestellt. Dieser Abzweig ist ca. 80 m einschließlich Wendeanlage lang und wird ebenfalls mit einer Breite von 3,50 m ausgebaut.  Die Anlagen werden mit Betonpflaster hergestellt und erhalten einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau. In den seitlichen Bereichen wird beidseitig jeweils ein Bankett in 1,0 m Breite angelegt.

 

Die Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung wird so hergestellt, dass dieses über ein größtenteils offenes Grabensystem in ein Versickerungsbecken abgeleitet wird. Die Muldenausbildung erfolgt an der westlichen Seite der erstmalig herzustellenden Fahrbahn und an der südlichen Seite der erstmalig herzustellenden Abzweigung. Diese Mulden führen zu einem quer zur Fahrbahn anzulegenden Graben, der zu einem erstmalig herzustellenden Versickerungsbecken östlich der Friedländer Chaussee führt.

 

Straßenbegleitgrün wird im Bereich der Mulden und des Banketts angelegt.

 

Die erforderlichen Immissionsschutzanlagen werden in Form von Wällen errichtet und bepflanzt.

 

Die Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme neu errichtet. Es werden neue Kabel und neue Masten mit Aufsatzleuchten aufgestellt. Die Aufsatzleuchten werden mit energiesparenden Leuchtmitteln ausgestattet.

 

Auf der Grundlage des § 127 BauGB und der Satzung der Stadt Beeskow über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen sind Erschließungsbeiträge zu erheben.

 

Der Beitrag für die Erschließungsanlage „Am Mühlenberg“ kann gemäß Satzung der Stadt Beeskow über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach § 11 abgelöst werden. Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind entsprechende Ablösevereinbarungen anzubieten. Im Falle der Nichtinanspruchnahme des Ablöseangebotes werden gemäß § 10 der v.g. Satzung Vorausleistungsbescheide in Höhe von 90 v.H. des voraussichtlichen Betrages erstellt. 

 

 


Wortprotokoll:

Frau Dr. Niederstraßer wies darauf hin, dass nach Gesprächen mit der Verwaltung der Antrag der Fraktion in der vorgelegten Form so nicht beschlossen werden könne. Der Punkt 2 solle aber in den weiteren Beratungen der SVV aufgegriffen werden. Im Ergebnis einer kurzen Diskussion schlug der Vorsitzenden vor, im letzten Absatz des Beschlussvorschlages die Worte § 11 zu streichen und im Protokoll zu vermerken, dass der zweite Teil des Antrages der Fraktion Die Linke in die nächste Beratungsfolge Hauptausschuss und SVV aufzunehmen ist. Dagegen erhob sich kein Widerspruch.  


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

16

Nein:

0

Enthaltung:

2