Sitzung: 29.09.2020 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: BV/192/2020/I
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt den Ausbau der
Erschließungsanlage „Am Mühlenberg“ gem. § 127 BauGB (Baugesetzbuch).
Die
Teileinrichtung Fahrbahn wird als Anliegerstraße erstmalig hergestellt und beginnt
an der südlich befindlichen vorhandenen Verkehrsanlage „Am Mühlenberg“ und
führt über eine Länge von 134 m und einer Breite von durchschnittlich 3,50 m zu
einem nördlich noch ebenfalls auszubauenden Wendehammer, von dem eine
Abzweigung mit einer Länge von 31 m und einer Breite von 3,50m in westlicher
Richtung abgeht, welcher auch erstmalig hergestellt wird. Weiterhin wird vom
Wendehammer eine Weiterführung in nördlicher Richtung ebenfalls mit Herstellung
eines Wendehammers für die Erschließung des Gebietes oberhalb des
Verbrauchermarktes erstmalig hergestellt. Dieser Abzweig ist ca. 80 m
einschließlich Wendeanlage lang und wird ebenfalls mit einer Breite von 3,50 m
ausgebaut. Die Anlagen werden mit
Betonpflaster hergestellt und erhalten einen den Richtlinien entsprechenden
Unterbau. In den seitlichen Bereichen wird beidseitig jeweils ein Bankett in
1,0 m Breite angelegt.
Die
Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung wird
so hergestellt, dass dieses über ein größtenteils offenes Grabensystem in ein
Versickerungsbecken abgeleitet wird. Die Muldenausbildung erfolgt an der
westlichen Seite der erstmalig herzustellenden Fahrbahn und an der südlichen
Seite der erstmalig herzustellenden Abzweigung. Diese Mulden führen zu einem
quer zur Fahrbahn anzulegenden Graben, der zu einem erstmalig herzustellenden
Versickerungsbecken östlich der Friedländer Chaussee führt.
Straßenbegleitgrün
wird im Bereich der Mulden und des Banketts angelegt.
Die
erforderlichen Immissionsschutzanlagen werden in Form von Wällen errichtet und
bepflanzt.
Die
Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme neu
errichtet. Es werden neue Kabel und neue Masten mit Aufsatzleuchten
aufgestellt. Die Aufsatzleuchten werden mit energiesparenden Leuchtmitteln
ausgestattet.
Auf
der Grundlage des § 127 BauGB und der Satzung der Stadt Beeskow über die
Erhebung von Erschließungsbeiträgen sind Erschließungsbeiträge zu erheben.
Der
Beitrag für die Erschließungsanlage „Am Mühlenberg“ kann gemäß Satzung der
Stadt Beeskow über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach § 11
abgelöst werden. Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind
entsprechende Ablösevereinbarungen anzubieten. Im Falle der
Nichtinanspruchnahme des Ablöseangebotes werden gemäß § 10 der v.g. Satzung
Vorausleistungsbescheide in Höhe von 90 v.H. des voraussichtlichen Betrages
erstellt.
Wortprotokoll:
Frau Dr. Niederstraßer wies darauf hin, dass nach Gesprächen mit der Verwaltung der Antrag der Fraktion in der vorgelegten Form so nicht beschlossen werden könne. Der Punkt 2 solle aber in den weiteren Beratungen der SVV aufgegriffen werden. Im Ergebnis einer kurzen Diskussion schlug der Vorsitzenden vor, im letzten Absatz des Beschlussvorschlages die Worte § 11 zu streichen und im Protokoll zu vermerken, dass der zweite Teil des Antrages der Fraktion Die Linke in die nächste Beratungsfolge Hauptausschuss und SVV aufzunehmen ist. Dagegen erhob sich kein Widerspruch.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
16 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
2 |