Sitzung: 15.12.2020 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/221/2020/I
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass die
Erschließungsanlage bestehend aus
- der Straße „Kiefernweg“ im
Abschnitt von der Storkower Straße bis zum Anschluss an das Flurstück 259 der Flur 5 Gemarkung Beeskow (wie in der
Anlage dargestellt)
- dem Verbindungsweg im
Abschnitt von der Straße „Wiesenring“ bis zur vorhandenen
Befestigung im Bereich der Garagenanlage / Kinderspielplatz (wie in der Anlage dargestellt)
- Stichstraße im Bereich der
Kita Kiefernzwerge bis zum Luchweg
Beide
Abschnitte werden als Anliegerstraße ausgebaut.
Der
Straßenabschnitt „Kiefernweg“ wird wie folgt ausgebaut:
-die Teileinrichtung Fahrbahn
wird gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen in Betonsteinpflaster
hergestellt und erhält einen den
Richtlinien entsprechenden Unterbau. Sie wird in einer Länge von ca. 670 m und einer durchschnittlichen Breite von 5,50 m
hergestellt.
-die Teileinrichtung
Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung erfolgt mittels Straßenabläufe, die
an einen unterirdisch verlegten Regenwasserkanal angeschlossen werden. Der Auslauf erfolgt in den Luchgraben. Vor dem
Auslauf ist eine Sedimentationsanlage
einzubauen.
-die Teileinrichtung Gehweg wird
einseitig entlang der Fahrbahn, mit Seitenwechsel im Bereich der Kindertagesstätte, in Betonsteinpflaster mit
einem der Richtlinie entsprechenden
Unterbau hergestellt. Die Abgrenzung zur Fahrbahn erfolgt durch Granitborde. Der Gehweg wird in
einer durchschnittlichen Breite von 1,50 m zuzüglich
eines 0,50 m breiten Sicherheitsstreifens hergestellt. Der Oberstreifen zwischen Grundstücksgrenze mit
Einfriedung und Gehweg wird in Mosaiksteinpflaster
oder Rasen ausgeführt.
-die Teileinrichtung Beleuchtung
wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme erneuert,
erweitert und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue Masten mit dekorativen Leuchten
aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED)
ausgestattet.
Der
Straßenabschnitt „Verbindungsweg“ wird wie folgt ausgebaut:
-die Teileinrichtung Fahrbahn
wird gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen in Betonsteinpflaster
hergestellt und erhält einen den
Richtlinien entsprechenden Unterbau. Sie wird in einer Länge von ca. 400m bis zum Ende der Garagen und in einer durchschnittlichen Breite von
5,00 m als Mischverkehrsfläche
hergestellt.
-die Teileinrichtung
Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung erfolgt teilweise in die seitlichen
Gräben und mittels einer Regenentwässerungsleitung
in den Luchgraben
-die Teileinrichtung Beleuchtung
wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme erneuert,
erweitert und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue Masten mit dekorativen Leuchten
aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED)
ausgestattet.
Die Stichstraße im Bereich der Kita wird bis zur Kita mit einem Gehweg ausgebaut und danach als Mischverkehrsfläche.
Wortprotokoll:
Herr Lenhardt regte an, bei den Planungen auch den Bereich des Luchweges vor den Reihenhäusern zu berücksichtigen. Herr Schulze nahm diesen Gedanken auf, verwies auf die Erschließungsbeitragsproblematik und nannte es aber sinnvoll, insbesondere bei der Entwässerungsplanung einen möglichen späteren Ausbau des Luchweges bereits zu berücksichtigen. Dagegen erhob sich kein Widerspruch. Ebenso wurde im Rahmen einer kurzen Diskussion der Beschlussvorschlag dahingehend ergänzt, dass auch die Stichstraße vor der Kita mit ausgebaut wird.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
15 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |