Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass die Erschließungsanlage bestehend aus

                - der Straße „Gartenstraße“ Bereich Spreepark, im Abschnitt von der Gartenstraße      Asphaltdecke Flur 9 Flurstück 137 bis zum Anschluss an den Spreepark Flur 9              Flurstück 161 Gemarkung Beeskow (wie in der Anlage dargestellt)

                - der Straße „Gartenstraße“ Bereich Speicher, im Abschnitt von der Gartenstraße            Asphaltdecke Flur 9 Flurstück 167 bis zum Anschluss an die Gärten Flur 9 Flurstück   183 im Straßenbau und bis zum Walkmühlengraben über das öffentliche Grundstück              Flurstück 187 durch die Gartenanlagen ,Gemarkung Beeskow (wie in der Anlage dargestellt)

Beide Abschnitte werden als Anliegerstraße ausgebaut.

Der Straßenabschnitt „Gartenstraße bis zum Spreepark“ wird wie folgt ausgebaut:

-die Teileinrichtung Fahrbahn wird gemäß den Richtlinien für die Standardisierung         des Oberbaus von Verkehrsflächen in Betonsteinpflaster hergestellt und erhält einen          den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Sie wird in einer Länge von ca. 136 m und      einer durchschnittlichen Breite von 5,50 m hergestellt, das ein Längsparken ermöglicht.

                -die Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung            erfolgt mittels Straßenabläufe, die an einen unterirdisch verlegten Regenwasserkanal angeschlossen werden. Der Auslauf erfolgt in das vorhandene Regenwassersystem     Spreepark. Eine Sedimentationsanlage ist im Bereich Spreepark vorhanden.

                -die Teileinrichtung Gehweg wird einseitig entlang der Fahrbahn, in        Betonsteinpflaster mit einem der Richtlinie entsprechenden Unterbau hergestellt.             Die Abgrenzung zur Fahrbahn erfolgt durch Granitborde. Der Gehweg wird in einer     durchschnittlichen Breite von 1,50 m zuzüglich eines 0,50 m breiten      Sicherheitsstreifens hergestellt. Der Oberstreifen zwischen Grundstücksgrenze mit Einfriedung und Gehweg wird in Mosaiksteinpflaster ausgeführt.

                -die Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme             erneuert, erweitert und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue Masten              mit den aufgearbeiteten Kandelaber- Leuchten aufgestellt . Die Leuchten werden mit    einem   energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet.

 

Der Straßenabschnitt „Gartenstraße am Speicher“ wird wie folgt ausgebaut:

                -die Teileinrichtung Fahrbahn wird gemäß den Richtlinien für die Standardisierung         des Oberbaus von Verkehrsflächen in Betonsteinpflaster hergestellt und erhält einen          den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Sie wird in einer Länge von 60 m in einer     durchschnittlichen Breite von 4,50 m als              Mischverkehrsfläche hergestellt und einer      Länge von 120 m auf einer Breite von 3,50 m ebenfalls als Mischverkehrsfläche                 hergestellt.

                -die Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung            erfolgt mittels einer                 Regenentwässerungsleitung in den Walkmühlengraben.

                -die Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme             erneuert, erweitert und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue Masten              mit dekorativen Leuchten aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden mit einem        energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet. 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

15

Nein:

0

Enthaltung:

0