Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow beschließt den Entwurf der
Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 62 im Parallelverfahren mit dem
Bebauungsplan Nr. K 3 „Windpark Schneeberg“. Der Entwurf wird gemäß § 3 Abs. 2
BauGB i.V.m. § 2 Abs. 4 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für
die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die
Dauer einer angemessenen längeren Frist öffentlich ausgelegt. Ort und Datum der
Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen, mit dem
Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden
können.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
Wortprotokoll:
Herr Rudolph verlas einen offenen Brief der Fraktion FDP/
BV. Der BM wies darauf hin, dass die Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens
auf der Grundlage eines fast einstimmig
gefassten Beschlusses der SVV beruht. Er erinnerte auch an das Gutachten
zu den rechtlichen Fragen rund um den Teilregionalplan Windenergienutzung sowie
die rechtl. Stellungnahme zur Fortführung von Veränderungssperren.
Der Ortsvorsteher aus Schneeberg Herr Breitung sprach sich dafür aus, im
Verfahren sich so viel Zeit zu nehmen, um die Bürgerinnen und Bürger stärker
einbeziehen zu können. Herr Wernicke brachte einen Antrag zu den Planentwürfen
zu den Bebauungsplanverfahren K3 und K 4 ein (siehe Anlage). Über diesen Antrag
wurde wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 8 Ja: 2 Nein 3 Enthaltungen: 3
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
6 |
Nein: |
2 |
Enthaltung: |
0 |