Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage von § 19 Abs. 7 Gesetz über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit Brandenburg (GKG) empfiehlt die Stadtverordnetenversammlung dem Bürgermeister als Vertreter der Stadt Beeskow in der Verbandsversammlung des WAZV und Umland folgende Richtlinien für die Abstimmung/en zur Umsetzung der Regelungen für „Altanschließer“

 

 

  1. Der WAZV ändert rückwirkend die bisherigen satzungsrechtlichen Regelungen, verzichtet auf eine Beitragserhebung rückwirkend für alle Grundstückseigentümer und deckt seine Einnahmen nur durch laufende Gebühren. Beiträge von den bisherigen Beitragszahlern müssen, um Abgabengerechtigkeit herzustellen, bei der Kalkulation der Mengengebühren berücksichtigt werden. Das führt zu zwei unterschiedlichen (gesplitteten) Gebührensätzen.

 

  1. Sofern rechtlich möglich, soll der Verband den Umstieg auf das Gebührenmodell so gestalten, dass Beitragsverpflichtete, die bisher noch keine Beiträge gezahlt haben, diese freiwillig als Investitionskostenzuschuss leisten können und dann bei den Mengengebühren wie Beitragszahler behandelt werden. Sofern dies rechtlich nicht möglich ist, sind alternative Lösungen zu prüfen, die zu einem vergleichbaren Ergebnis führen.

 


Der Bürgermeister und die Verbandsvorsteherin weisen übereinstimmt daraufhin, dass bestandskräftig gewordene Beitragsbescheide, die durch den WAZV in den zurück liegenden Jahren erlassen wurden, bei diesem Verfahren nicht aufgehoben werden und keine Rückzahlung der Beiträge erfolgt. Vielmehr werden diese bei der gesplitteten Gebühr berücksichtigt. Frau Günther erläutert, dass sie beabsichtigt, einen Beschluss der Verbandsversammlung derart umzusetzen, dass die Beitragssatzung rechtsicher beschlossen wird und die Beitragszahler einen Beitragsbescheid erhalten. Sofern sie den Beitrag bis zu einem Stichtag entrichten, werden sie wie Neuanschließer behandelt. Zu einem Stichtag im nächsten Jahr wird der Verband dann alle Beitragssatzungen aufheben und zum Gebührenmodel übergehen. Wer bis dahin keine Beiträge gezahlt hat, fällt unter einen anderen Gebührentarif. 


Abstimmung zu Punkt 1

 

Gesamt: 17                            Dafür: 13              Dagegen: 4         Enthaltungen: 0

 

Abstimmung zu Punkt 2

 

 

Gesamt: 17                            Dafür: 13              Dagegen: 4         Enthaltungen: 0

 

(siehe namentliche Abstimmung im Anhang)