Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt rückwirkend ab 01.12.2020 mit den Trägern der Kindertagesstätten und Horten in der Stadt Beeskow einen Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen zu vereinbaren, wenn eine Einrichtung mindestens die Hälfte der regulären Öffnungstage in einem Monat geschlossen ist, weil aufgrund von Infektionen bzw. Quarantänen ein ordnungsgemäßer Betrieb der Einrichtung nicht gewährleistet ist oder die Einrichtungen grundsätzlich geschlossen sind, weil das Land Brandenburg bzw. der Landkreis als zuständige staatliche Ebenen, eine Schließung zur Pandemiebekämpfung verfügt haben.

 

Der Verzicht auf die Elternbeiträge wird auch dann gewährt, wenn die Eltern freiwillig auf die Betreuung verzichten, um die Einrichtung zu entlasten.

Sofern Angebote der Notbetreuung in Anspruch genommen werden, sind die regulären Elternbeiträge zu entrichten.  


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

0

Enthaltung:

0