Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt rückwirkend ab
01.12.2020 mit den Trägern der Kindertagesstätten und Horten in der Stadt
Beeskow einen Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen zu vereinbaren,
wenn eine Einrichtung mindestens die Hälfte der regulären Öffnungstage in einem
Monat geschlossen ist, weil aufgrund von Infektionen bzw. Quarantänen ein
ordnungsgemäßer Betrieb der Einrichtung nicht gewährleistet ist oder die
Einrichtungen grundsätzlich geschlossen sind, weil das Land Brandenburg bzw.
der Landkreis als zuständige staatliche Ebenen, eine Schließung zur
Pandemiebekämpfung verfügt haben.
Der
Verzicht auf die Elternbeiträge wird auch dann gewährt, wenn die Eltern
freiwillig auf die Betreuung verzichten, um die Einrichtung zu entlasten.
Sofern Angebote der Notbetreuung in Anspruch genommen werden, sind die regulären Elternbeiträge zu entrichten.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
8 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |