Sitzung: 26.01.2021 Stadtverordnetenversammlung
Herr Breitung erkundigte sich, ob den anwesenden Bürgern aus Schneeberg und
Krügersdorf die Möglichkeit gegeben wird, sich direkt zum TOP
Windeignungsgebiet Schneeberg zu äußern. Herr Wiebicke verneinte dies, dafür
sei die Einwohnerfragestunde vorgesehen. Die Geschäftsordnung sieht ein Rederecht
zum TOP nur für den Ortsvorsteher vor.
Herr
Andreas Gurtz aus Schneeberg: Nach Aussage des Bürgermeisters, würde mit
Aufstellung B-Plan Einfluss auf Höhe und Anzahl genommen werden. Er verwies auf
den Inhalt eines Schreibens von Loscon und EWE, wo geschrieben steht, dass BM
jeweiligen B-Plan Entwurf so beschließen soll, wie es Investoren wünschen. Wenn
Änderungen gewünscht, dann können Investoren für Abschluss eines
städtebaulichen Vertrages nicht mehr garantieren. Mit Abschluss des Vertrages wird
Stadt Beeskow von sämtlichen Kosten für Entstehung des Bebauungsplanes
befreit. Stellt Einflussnahme der
Investoren auf die Stadt dar.
Fragen an BM: Gibt es einen Vorentwurf zum städtebaulichen Vertrag?
Existieren weitere vorteilhafte Besprechungen seitens der Investoren für ein Entgegenkommen in Bezug auf B-Pläne?
Antwort
BM: Das Verfahren entspricht üblichen Verfahren in WEG, städtebauliche Verträge
werden nach demselben Muster geschlossen. Mit gesetzl. Regelungen des Landes Bbg bzw. Bundes zu Anlagenabgaben
wurden weitere Regelungen ausgeschlossen.
Herr
Mathias Gurtz aus Schneeberg: Damaliges Flurbereinigungsverfahren kurz vor
Bekanntwerden WEG beendet. Eigentümer wünschten vorzeitige
Grundstückseinweisung.
Fragen: Besitzt Stadt Beeskow im WEG 50 Land? Wird weiteres umweltrechtliches
Gutachten beauftragt, wenn ja wann?
Antwort BM: Stadt besitzt einzelne Wegegrundstücke, aber keine Grundstücke auf
den WEA errichtet werden können. Aktuell gibt es den Umweltbericht zum Entwurf
B-Plan. Aus Bericht geht der Standort Rotmilans hervor, welcher sieben
Standorte nicht möglich macht. Beauftragung von weiteren Gutachten seitens der
Stadt nicht vorgesehen.
Frau
Rudolph aus Schneeberg: Gibt es Vorentwurf städtebaulicher Vertrag?
Antwort
BM: Ja, aber im Rahmen Abwägung wird dieser nochmal konkretisiert. Städtebauliche Verträge sind öffentliche
Dokumente, die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden, im
Zusammenhang damit einsehbar.
Wann
wurden Vorentwürfe begonnen?
Antwort
BM: Mit Beginn des Verfahrens.
Wer
hat jetzigen B-Plan K3 und Planvorhaben getätigt?
Antwort
BM: Erster Entwurf vom Planungsbüro hat vorgelegen. Dazu nun frühzeitige
Beteiligung. Nach Äußerungen diverser Belange von öffentlichen Trägern, wurde
durch das Planungsbüro Entwurf erarbeitet, über dessen Auslage jetzt
entschieden werden soll.
Schreiben
von Loscon und EWE sollte nur zusammenfassend zeigen, dass diese, wenn durch
Beschlüsse B-Plan Vorhaben gefährdet wird, eventuell dagegen vorgegangen
wird.
Stadt
besitzt Planungshoheit.
Warum
wurde mit Investoren gemeinsam Planungsbüro Wolff beauftragt und welche
Abhängigkeiten ergeben sich dadurch?
Antwort
BM: Büro wurde ausgewählt, weil es ein auf diesem Gebiet erfahrenes
Planungsbüro ist und weil Herr Wolff über entsprechende Expertisen auf diesem
Gebiet verfügt.
Wann
erfolgte Ausschreibung für die Arbeiten zur Fertigung eines Bebauungsplanes?
Antwort wird nachgereicht.
Welche
Kosten sind bisher im Rahmen der Aufstellung angefallen?
Bei der Stadt Beeskow gar keine, weil Vereinbarung mit Vorhabenträger, dass er
Planungskosten übernimmt. Übliches Verfahren.
Herr
Bock aus Schneeberg: Was wurde seitens der Stadt getan, um besonderen Schutz
für Rotmilan zu beauftragen?
Antwort
BM: Stadtverwaltung ist derzeit dabei,
zu ermitteln, wo sich Standort befindet, um sicherzustellen, dass dieser
Waldbereich nicht bei forstwirtschaftlichen Maßnahmen genutzt wird. Gespräch
mit Unterer Naturschutzbehörde steht noch aus.
Sind
alle Ergebnisse des vorliegenden Umweltgutachtens in den Planentwurf eingeflossen?
Antwort BM: Ja, alle Dokumente welche diesem Thema zugrunde liegen, liegen den
Abgeordneten vor und sind im Planentwurf berücksichtigt.
Was
hat Stadt im Hinblick auf Horstbaumfällungen geschützter Greifvögel
unternommen? Wird gegen Straftaten ermittelt?
Antwort
BM: Stadt keine Strafverfolgungsbehörde und keine Zuständigkeiten im
Naturschutzbereich, Staatsanwaltschaft mit Polizei oder Umweltamt
zuständig.
Herr
Donner aus Schneeberg (öffentlich bestellt für Schallimmissionen)
Laut Gesetzesauszügen sind schädliche Umweltwirkungen zu vermeiden und
Grenzwerte von Anlagen einzuhalten. In Schneeberg schon Milchviehanlage
vorhanden. Einhaltung Orientierungswerte Dezibel in Wohnstandorten. Gemäß
Immissionsschutzgesetz alles zusammen zu beurteilen und in einem
Schallgutachten zu berücksichtigen. Gibt es ein Gutachten, in dem alle Belange
im Schallbereich berücksichtigt werden?
Antwort
Frau Bartelt: Schallgutachten ist in Umweltbericht eingeflossen und wird in
Auslegungsphase, welche jetzt beginnen würde, mit ausgelegt werden. Abwägungsverfahren wie es Bauleitplanung
vorsieht noch nicht beschlossen. Nächster Schritt nach Auslegung, Beteiligung
von Trägern öffentlicher Belange (auch Naturschutzverbände). Bei nicht
ausreichender Betrachtung, unter Umständen Erstellung eines weiteren
Schallgutachtens.
Frau
Rintisch Bürgerin aus Schneeberg: Offener Brief von Herrn Rudolph, wo Bürger
ihn der Korruption bezichtigt haben soll. Herr Rudolph sollte die öffentliche
Entschuldigung auch mit erwähnen.
Anwohnerin aus Schneeberg hat in der Einwohnerversammlung am 21.01.
gesagt, dass Landbevölkerung erhöhten Stromverbrauch der Städte mittragen muss.
Überlegungen zu mehr Solaranlagen wurden mehrfach durch SVV abgelehnt.
Herr Rudolph, Herr Warnack hatte ihn angegriffen und Korruption bezichtigt. Nach dessen Entschuldigung habe er von einer Klage Abstand genommen.