Herr Breitung erkundigte sich, ob den anwesenden Bürgern aus Schneeberg und Krügersdorf die Möglichkeit gegeben wird, sich direkt zum TOP Windeignungsgebiet Schneeberg zu äußern. Herr Wiebicke verneinte dies, dafür sei die Einwohnerfragestunde vorgesehen. Die Geschäftsordnung sieht ein Rederecht zum TOP nur für den Ortsvorsteher vor.

 

Herr Andreas Gurtz aus Schneeberg: Nach Aussage des Bürgermeisters, würde mit Aufstellung B-Plan Einfluss auf Höhe und Anzahl genommen werden. Er verwies auf den Inhalt eines Schreibens von Loscon und EWE, wo geschrieben steht, dass BM jeweiligen B-Plan Entwurf so beschließen soll, wie es Investoren wünschen. Wenn Änderungen gewünscht, dann können Investoren für Abschluss eines städtebaulichen Vertrages nicht mehr garantieren. Mit Abschluss des Vertrages wird Stadt Beeskow von sämtlichen Kosten für Entstehung des Bebauungsplanes befreit.  Stellt Einflussnahme der Investoren auf die Stadt dar.
Fragen an BM: Gibt es einen Vorentwurf zum städtebaulichen Vertrag?
Existieren weitere vorteilhafte Besprechungen seitens der Investoren  für ein Entgegenkommen in Bezug auf B-Pläne?

Antwort BM: Das Verfahren entspricht üblichen Verfahren in WEG, städtebauliche Verträge werden nach demselben Muster geschlossen. Mit gesetzl. Regelungen  des Landes Bbg bzw. Bundes zu Anlagenabgaben wurden weitere Regelungen ausgeschlossen.

 

Herr Mathias Gurtz aus Schneeberg: Damaliges Flurbereinigungsverfahren kurz vor Bekanntwerden WEG beendet. Eigentümer wünschten vorzeitige Grundstückseinweisung.
Fragen: Besitzt Stadt Beeskow im WEG 50 Land? Wird weiteres umweltrechtliches Gutachten beauftragt, wenn ja wann?
Antwort BM: Stadt besitzt einzelne Wegegrundstücke, aber keine Grundstücke auf den WEA errichtet werden können. Aktuell gibt es den Umweltbericht zum Entwurf B-Plan. Aus Bericht geht der Standort Rotmilans hervor, welcher sieben Standorte nicht möglich macht. Beauftragung von weiteren Gutachten seitens der Stadt nicht vorgesehen.

 

Frau Rudolph aus Schneeberg: Gibt es Vorentwurf städtebaulicher Vertrag?

Antwort BM: Ja, aber im Rahmen Abwägung wird dieser nochmal konkretisiert.  Städtebauliche Verträge sind öffentliche Dokumente, die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden, im Zusammenhang damit einsehbar. 

Wann wurden Vorentwürfe begonnen?

Antwort BM: Mit Beginn des Verfahrens.

Wer hat jetzigen B-Plan K3 und Planvorhaben getätigt?

Antwort BM: Erster Entwurf vom Planungsbüro hat vorgelegen. Dazu nun frühzeitige Beteiligung. Nach Äußerungen diverser Belange von öffentlichen Trägern, wurde durch das Planungsbüro Entwurf erarbeitet, über dessen Auslage jetzt entschieden werden soll.

Schreiben von Loscon und EWE sollte nur zusammenfassend zeigen, dass diese, wenn durch Beschlüsse B-Plan Vorhaben gefährdet wird, eventuell dagegen vorgegangen wird. 

Stadt besitzt Planungshoheit.

 

Warum wurde mit Investoren gemeinsam Planungsbüro Wolff beauftragt und welche Abhängigkeiten ergeben sich dadurch?

Antwort BM: Büro wurde ausgewählt, weil es ein auf diesem Gebiet erfahrenes Planungsbüro ist und weil Herr Wolff über entsprechende Expertisen auf diesem Gebiet verfügt.

Wann erfolgte Ausschreibung für die Arbeiten zur Fertigung eines Bebauungsplanes?
Antwort wird nachgereicht.

Welche Kosten sind bisher im Rahmen der Aufstellung angefallen?
Bei der Stadt Beeskow gar keine, weil Vereinbarung mit Vorhabenträger, dass er Planungskosten übernimmt. Übliches Verfahren.

 

Herr Bock aus Schneeberg: Was wurde seitens der Stadt getan, um besonderen Schutz für Rotmilan zu beauftragen?

Antwort BM: Stadtverwaltung ist  derzeit dabei, zu ermitteln, wo sich Standort befindet, um sicherzustellen, dass dieser Waldbereich nicht bei forstwirtschaftlichen Maßnahmen genutzt wird. Gespräch mit Unterer Naturschutzbehörde steht noch aus. 

Sind alle Ergebnisse des vorliegenden Umweltgutachtens in den Planentwurf  eingeflossen?
Antwort BM: Ja, alle Dokumente welche diesem Thema zugrunde liegen, liegen den Abgeordneten vor und sind im Planentwurf berücksichtigt.

Was hat Stadt im Hinblick auf Horstbaumfällungen geschützter Greifvögel unternommen? Wird gegen Straftaten ermittelt?

Antwort BM: Stadt keine Strafverfolgungsbehörde und keine Zuständigkeiten im Naturschutzbereich, Staatsanwaltschaft mit Polizei oder Umweltamt zuständig. 

 

Herr Donner aus Schneeberg (öffentlich bestellt für Schallimmissionen) 
Laut Gesetzesauszügen sind schädliche Umweltwirkungen zu vermeiden und Grenzwerte von Anlagen einzuhalten. In Schneeberg schon Milchviehanlage vorhanden. Einhaltung Orientierungswerte Dezibel in Wohnstandorten. Gemäß Immissionsschutzgesetz alles zusammen zu beurteilen und in einem Schallgutachten zu berücksichtigen. Gibt es ein Gutachten, in dem alle Belange im Schallbereich berücksichtigt werden? 

Antwort Frau Bartelt: Schallgutachten ist in Umweltbericht eingeflossen und wird in Auslegungsphase, welche jetzt beginnen würde, mit ausgelegt werden.  Abwägungsverfahren wie es Bauleitplanung vorsieht noch nicht beschlossen. Nächster Schritt nach Auslegung, Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange (auch Naturschutzverbände). Bei nicht ausreichender Betrachtung, unter Umständen Erstellung eines weiteren Schallgutachtens.

 

Frau Rintisch Bürgerin aus Schneeberg: Offener Brief von Herrn Rudolph, wo Bürger ihn der Korruption bezichtigt haben soll. Herr Rudolph sollte die öffentliche Entschuldigung auch mit erwähnen.  Anwohnerin aus Schneeberg hat in der Einwohnerversammlung am 21.01. gesagt, dass Landbevölkerung erhöhten Stromverbrauch der Städte mittragen muss. Überlegungen zu mehr Solaranlagen wurden mehrfach durch SVV abgelehnt.

 

Herr Rudolph, Herr Warnack hatte ihn angegriffen und Korruption bezichtigt. Nach dessen Entschuldigung habe er von einer Klage Abstand genommen.