Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow beschließt den Entwurf der
Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 62 im Parallelverfahren mit dem
Bebauungsplan Nr. K 3 „Windpark Schneeberg“. Der Entwurf wird gemäß § 3 Abs. 2
BauGB i.V.m. § 2 Abs. 4 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für
die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die
Dauer einer angemessenen längeren Frist öffentlich ausgelegt. Ort und Datum der
Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen, mit dem
Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden
können.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
Wortprotokoll:
Frau Rintisch erklärte sich zu diesem Tagesordnung vom Mitwirkungsverbot betroffen.
Stellvertretend für neun Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung brachte Herr Rudolph einen fraktionsübergreifenden Antrag zu den TOP 4 bis 7 zur Unterstützung der Rechte und Forderungen der Bürger im Ortsteil Schneeberg ein (siehe Anlage). In der sich anschließenden Diskussion äußerten sich verschiedene Abgeordnete warum sie den Antrag unterstützen bzw. warum sie ihn nicht für sinnvoll halten. Ebenso nutze der Ortsvorsteher Herr Breitung die Gelegenheit darzustellen, dass ca. 2/3 der Schneeberger Bürginnen und Bürger den Windpark ablehnen. Auch sprach er sich dafür aus, dem Schutz des roten Milans große Bedeutung beizumessen.
Anschließend beantragte die Fraktion FDP/ BV zum fraktionsübergreifenden Antrag eine namentliche Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
12 |
Nein: |
2 |
Enthaltung: |
4 |
Nach der Abstimmung erklärte der Vorsitzende, dass sich mit diesem Beschluss die Behandlung der TOP 5, 6 und 7 erledigt hat.
Abstimmungsergebnis:
zurückgestellt