Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die
Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes mit folgenden Festlegungen:
1.
Zentrenrelevanter Einzelhandel als Hauptsortiment soll im zentralen
Versorgungsbereich konzentriert werden.
2.
Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment soll
zukünftig primär im zentralen Versorgungsbereich und zur Gewährleistung der
Nahversorgung sekundär auch an konzeptkonformen Versorgungsstandorten
vorgesehen werden.
3.
Einzelhandel mit nicht zentrenrelevantem- und nicht zentren- und
nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment soll primär am Sonderstandort
Charlottenhof und am Ergänzungsstandort Einkaufszentrum Beeskow
Nord/-Fürstenwalder Straße angesiedelt werden und kann grundsätzlich im
gesamten Stadtgebiet vorgesehen werden.
4. Ausnahmsweise zulässig sind Verkaufsstätten von landwirtschaftlichen Betrieben, Handwerksbetrieben sowie produzierenden und weiterverarbeitenden Betrieben.
Wortprotokoll:
Der Vertreter von Stadt und Handel Herr Beyer wurde per Zoom zugeschaltet und gab umfassende Erläuterungen zum Konzept. Die Abgeordneten erhalten die Präsentation.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |