Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes mit folgenden Festlegungen:

1. Zentrenrelevanter Einzelhandel als Hauptsortiment soll im zentralen Versorgungsbereich konzentriert werden.

2. Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment soll zukünftig primär im zentralen Versorgungsbereich und zur Gewährleistung der Nahversorgung sekundär auch an konzeptkonformen Versorgungsstandorten vorgesehen werden.

3. Einzelhandel mit nicht zentrenrelevantem- und nicht zentren- und nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment soll primär am Sonderstandort Charlottenhof und am Ergänzungsstandort Einkaufszentrum Beeskow Nord/-Fürstenwalder Straße angesiedelt werden und kann grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet vorgesehen werden.

4. Ausnahmsweise zulässig sind Verkaufsstätten von landwirtschaftlichen Betrieben, Handwerksbetrieben sowie produzierenden und weiterverarbeitenden Betrieben. 


Wortprotokoll:

Der Vertreter von Stadt und Handel Herr Beyer wurde per Zoom zugeschaltet und gab umfassende Erläuterungen zum Konzept. Die Abgeordneten erhalten die Präsentation.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0