Die Tagesordnung wurde einstimmig beschlossen.

 

Zusätzlich wird ein neuer TOP 3 Bestellung eines stellvertretenden Vorsitzenden für den HFA aufgenommen. Die stellvertretende Bürgermeisterin Frau Bartelt darf laut Kommunalverfassung den Bürgermeister im Verhinderungsfalle mit Stimmrecht im HFA vertreten. Dies gilt aber nicht für die Stellvertretung im Vorsitz.