Frau Breitung nahm Bezug auf den Prüfbericht des RPA zum Baugebiet Am Bahrensdorfer See und hatte folgende Fragen:

Mussten wegen der Mehrkosten andere Maßnahmen aus dem Haushalt der Stadt wegfallen?

Wo wird der Verkauf von Baugrundstücken bekanntgemacht?

Welche Konsequenzen werden aus dem Prüfbericht gezogen?

Der Kämmerer antwortete, dass keine Investitionsmaßnahme der Stadt Beeskow, die von den Stadtverordneten im Haushalt beschlossen wurde, wegfallen musste. Verkäufe werden über die Homepage, in der Tagespresse und auf Plakatwänden an den Baugebieten zum Verkauf angeboten. Über den Umgang mit dem Prüfbericht entscheidet die SVV unter den Tagesordnungspunkten 15 und 16.

 

Frau Laue nahm ebenfalls Bezug auf den Prüfbericht. Sie kritisierte die Preisgestaltung bei Baugrundstücken und fragte, warum die Verwaltung zu den Schlussfolgerungen in der BV/064/2021/ gekommen ist und ob eine Verkaufsrichtlinie geplant ist. Der Bürgermeister antwortete, dass die Stadt Beeskow durch den Verkauf zum Verkehrswert, wie er gesetzlich vorgesehen ist, breiten Bevölkerungsschichten den Erwerb von Baugrundstücken ermöglichen möchte. Eine Verkaufsrichtlinie hielt er nicht für sinnvoll, weil Kriterien dafür schwer zu fassen sind bzw. ein Einheimischen-Privileg nicht zulässig ist.

Dann erläuterte er, dass die vom RPA kritisierten Mehrkosten einerseits dadurch entstanden sind, dass die BIMA als früherer Eigentümer des Grundstückes zuerst an einen Immobilienentwickler aus Berlin im Rahmen einer Versteigerung verkauft hat. Dieser hat aber am Zustand der Liegenschaft nichts geändert, sodass sich die Stadtverordneten entschlossen haben, Teile des Grundstückes zurückzukaufen. Außerdem mussten die Aufbauten, die einen städtebaulichen Missstand darstellten, sowieso Altlasten aufwendig entsorgt werden. Über ein Gutachten wurde der Verkehrswert für ein Mustergrundstück ermittelt.

Frau Laue mahnte bei der Entwicklung neuer Wohngebiete die Einhaltung von ökologischen und nachhaltigen Standards an und verwies auf Ideen wie das Gartenstadtkonzept.