Der Bürgermeister informiert ergänzend zu seinen Informationen zum TOP 7, dass arbeitsvertraglich mit dem Stadtwehrführer die Zahlung der Aufwandsentschädigung 2011 vereinbart wurde und damit alle sich aus der Spezifik der Aufgabe ergebenen Ansprüche gegenüber der Stadt abgegolten sind.

 

Herr Schulze informiert, dass durch MSB-Menüservice eine Preiserhöhung beim Kita- und Schulessen auf 3,20€ angezeigt wurde. Herr Selchow begründet diese mit den Verpflichtungen aus dem Mindestlohn. Nach seinen Berechnungen, lässt sich aber die Erhöhung nicht ausschließlich damit begründen. Für die Stadt gibt es nun folgende Alternativen:

 

a)Der erhöhte Essenpreis wird akzeptiert und das Vertragsverhältnis unverändert fortgesetzt.

 

b)Der erhöhte Essenpreis wird nicht akzeptiert. Dann wird MSB ab 01.01.2015 die Einrichtungen nicht mehr beliefern.

 

c)Der erhöhte Essenpreis wird bis zum Ende des Schuljahres 2014/15 akzeptiert. Die Zeit bis dahin wird genutzt, die Verantwortung für die Essenversorgung auf die Träger über zuleiten. Dann würde für alle Träger dasselbe Verfahren, wie für die Kita Kiefernzwerge, gelten.

 

Nach umfassender Diskussion und Abwägung der Alternativen, entscheidet sich der HFA einstimmig für die Variante c.