Sachverhalt:

Nach den Vorschriften der Kommunalverfassung sind die Abgeordneten regelmäßig über den Stand der Haushaltswirtschaft durch den Kämmerer zu informieren. Aus diesem Grund erhalten die Abgeordneten den aktuellen Stand der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtfinanzrechnung, die Gesamtergebnisrechnung mit allen Konten und die Investitionsrechnung.

Durch den Kämmerer erfolgen Ausführungen zu den wichtigsten Abweichungen. 

 


Abstimmungsergebnis:

 

zur Kenntnis genommen