Sachverhalt:
Nach
den Vorschriften der Kommunalverfassung sind die Abgeordneten regelmäßig über
den Stand der Haushaltswirtschaft durch den Kämmerer zu informieren. Aus diesem
Grund erhalten die Abgeordneten den aktuellen Stand der Gesamtergebnisrechnung,
der Gesamtfinanzrechnung, die Gesamtergebnisrechnung mit allen Konten und die
Investitionsrechnung.
Durch
den Kämmerer erfolgen Ausführungen zu den wichtigsten Abweichungen.
Abstimmungsergebnis:
zur Kenntnis genommen