Der Bürgermeister informierte die Abgeordneten, dass das OVG Berlin-Brandenburg den Teilregionalplan Windenergienutzung wegen formeller Mängel aufgehoben habe. Damit sei die Grundlage für die Ausweisung von Windeignungsgebieten weggefallen. Da die Stadt Beeskow mit der Aufstellung von Bebauungsplänen auch die Änderung des Flächennutzungsplanes verbunden hat, die auf den Teilregionalplan aufbauen, müsse nun mit dem Landkreis geklärt werden, ob dieser Änderungen des Flächennutzungsplanes überhaupt genehmigen würde. Sei dies nicht der Fall, dann mache auch die Fortführung der Baupläne keinen Sinn, da diese nie Geltung erlangen würden. Weiterhin sei es abzuwarten, wie die Regionale Planungsgemeinschaft sich verhalte. Die Sitzung des Vorstandes sei in den November verschoben worden.  

 

Dann berieten die Stadtverordneten zum Antrag der Fraktionen Bürgerforum und SPD. Herr Pachtner begründete den Antrag damit, dass aufgrund der unsicheren Rechtverhältnisse eine Weiterführung der Planung aktuell keinen Sinn mache und man erst die Rechtsfragen klären müsse. Herr Wernicke nannte den Antrag unzulässig, weile er nach der Geschäftsordnung nicht fristgerecht 3 Werktage vor der Sitzung eingereicht worden sei. Der Bürgermeister verwies auf § 30 Abs. 3 Kommunalverfassung, wonach jeder Abgeordnete in der Sitzung Anträge stellen könne. Die Regelung in der Geschäftsordnung sei unzulässig. Darauf habe ihn die Kommunalaufsicht schon vor einiger Zeit hingewiesen.  Es entspann sich eine lebhafte Diskussion ob eine Aussetzung des B-Plan-Verfahrens sinnvoll und vernünftig sei und welche Auswirkungen dieses auf die weitere Entwicklung der Windenergie im Bereich Schneeberg habe.

 

Herr Rudolph beantragte den Antrag der Fraktionen SPD und Bürgerforum nicht zu behandeln. In der Abstimmung sprachen sich 5 Abgeordnete dafür und 9 dagegen aus. Frau Rintisch erklärte, dass sie vom Mitwirkungsverbot betroffen ist.

 

In namentlichen Abstimmung votierten dann 9 Abgeordnete für den Antrag und 5 dagegen (siehe Anlage).

 

Weiterhin lag den Abgeordneten die Einschätzung von RA Hirschberg vor (siehe Anlage).