Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung über die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Beeskow
Auf
Nachfrage von Herrn Rudolph erläutert der Bürgermeister das, der
Stadtwehrführer hauptamtlich bei der Stadt Beeskow beschäftigt ist. Ca. ein
Drittel seiner Aufgaben sind reine Verwaltungsaufgaben. Neben seiner
hauptamtlichen Tätigkeit übernimmt er eine nicht unerhebliche Anzahl von
Aufgaben ehrenamtlich. Deshalb ist auch er bei der Aufwandsentschädigung zu
berücksichtigen.
Herr Lenhardt regt an, bei der Aufwandsentschädigung für die Einsätze den Zeitaufwand zu berücksichtigen.
Abstimmung: 10 Dafür: 10 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0