Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass die Genehmigung von Leitungs- und Überfahrtsrechten grundsätzlich durch die Stadtverordnetenversammlung zu erfolgen hat, bis ein rechtskräftiger Regionalplan existiert.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
6 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
1 |