Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass die Genehmigung von Leitungs- und Überfahrtsrechten grundsätzlich durch die Stadtverordnetenversammlung zu erfolgen hat, bis ein rechtskräftiger Regionalplan existiert.   


Wortprotokoll:

Herr Wernicke wies auf ein Gerichtsurteil von 1986 hin, wonach eine Gemeinde bei einem akzeptablen Angebot Leitungs- und Überfahrtsrechte gewähren muss, und nicht ablehnen darf. Der BM sagte, dass er sich dazu nicht äußern könne, weil ihm ein entsprechendes Urteil nicht vorliege.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

14

Nein:

0

Enthaltung:

3