Sitzung: 14.12.2021 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: BV/104/2021/SVV
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass die Genehmigung von Leitungs- und Überfahrtsrechten grundsätzlich durch die Stadtverordnetenversammlung zu erfolgen hat, bis ein rechtskräftiger Regionalplan existiert.
Wortprotokoll:
Herr Wernicke wies auf ein Gerichtsurteil von 1986 hin, wonach eine Gemeinde bei einem akzeptablen Angebot Leitungs- und Überfahrtsrechte gewähren muss, und nicht ablehnen darf. Der BM sagte, dass er sich dazu nicht äußern könne, weil ihm ein entsprechendes Urteil nicht vorliege.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
14 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
3 |