Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Kulturausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung für die Essenversorgung in Kitas und Grundschulen in der Stadt Beeskow folgende Veränderungen umzusetzen:

 

1)Die Verträge mit dem Essenanbieter und dem Dienstleister in den Einrichtungen werden zum 01.01.2015 wegen der Einführung des Mindestlohnes angepasst. Der Gesamtpreis beträgt dann einheitlich 3,20€ je Essen.

 

2)Die Verträge werden einvernehmlich zum 31.07.2015 beendet. Nach diesem Zeitpunkt erfolgt keine gemeinsame Ausschreibung unter Federführung der Stadt Beeskow. Jeder Einrichtung/ Träger hat ab 01.08.2015 eigenständig die Essenversorgung über eine Verlängerung des Vertrages oder eine Neuausschreibung zu regeln.

 

3)Die gestiegenen Kosten zum 01.01.2015 (Schwerpunkt Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes) werden zu 50% durch die Stadt getragen und zu 50% durch eine Erhöhung des Elternanteils umgelegt. Damit ergibt sich ab dem 01.01.2015 ein Elternanteil von 1,60€ je Essen (bisher 1,50€).

 

4)Die Stadt Beeskow wird auch zukünftig einen Zuschuss in Höhe von 1,60 € je Essen für die Einrichtungen tragen. Sollten durch die Einzelausschreibungen oder durch besondere Anforderungen der einzelnen Einrichtungen die Essenspreise steigen, erfolgt keine Erhöhung des kommunalen Zuschusses.

 

5)Dieser Zuschuss ist an folgende Bedingungen gebunden:

 

-Umsetzung der DGE-Richtlinie

-Lieferung/ Ausgabe des Essens auf der Grundlage des Cook- und Chillverfahrens

 

6)Sollte ein herkömmliches Verfahren angewendet werden (z.B. Kochen in einer Großküche und Anlieferung in Behältern), reduziert sich der kommunale Zuschuss um 0,20 € je Essen (Kosten C+C zwischen 0,35 € - 0,40€) auf 1,40 €.  

 


  


Abstimmung: 7                     Dafür: 7                Dagegen: 0         Enthaltungen: 0

Sachk. Einw.: 7                      Dafür: 6                Dagegen: 0         Enthaltungen: 1