Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow beschließt die in der Anlage beigefügte Straßenreinigungssatzung, welche folgende Änderungen beinhaltet:

 

Präambel

Auf Grundlage der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18.12.2007 (GVBl I, S. 286), des § 9 Abs. 3 und des § 49 a des Brandenburgischen Straßengesetztes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.07.2009 (GVBl I S. 218) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetztes für das Land Brandenburg vom 31.03.2004 (GVBl I, S. 174) in den jeweils gültigen Fassungen beschließt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow am 17.12.2014 folgende Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren.

 

§ 5 Art und Umfang der Reinigungspflicht

… Für die Entsorgung der öffentlichen Grünabfälle im Herbst (vor allem Laub) werden durch die Stadt Annahmestellen im gesamten Stadtgebiet und in den Ortsteilen bereitgestellt. …

 

 

§ 7 Gebührenmaßstab und Gebührensatz

(5) Die Benutzungsgebühren je m Grundstücksseite ergeben sich aus der Anzahl der wöchentlichen Reinigungen.

Sie betragen:    für die Reinigungsklasse 2                          1,90   / m / Jahr

                                für die Reinigungsklasse 2 a                       1,40   / m / Jahr

Die Zugehörigkeit einer Straße zu den in Abs. 5 genannten Reinigungsklassen ergibt sich aus dem Straßenverzeichnis (Anlage 5).

 

(6) Die Benutzungsgebühren je Frontmeter für die Reinigungsklasse 4 (nur Winterdienst/ Laubentsorgung) Anlage 5 - beträgt   0,90   / m / Jahr.

 

 

§ 11 In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 14.12.2012 außer Kraft.

 

Anlage 6a (Übertragung auf Anlieger)

Neuaufnahme Bornower Berg (B 246 gegenüber Bornower Feldstraße bis zum ehemaligen Bahnübergang)

 

Anlage 6c (Winterdienst nach Bedarf)

Bornower Berg (B 246 zwischen Beeskow und Bornow – Beginn der Fahrradstraße – bis Wendeschleife vor der Ortsumgehung (Einzelgehöfte)

 

Anlage 6d (kein Winterdienst)

Radweg von Beeskow über Krügersdorf nach Schneeberg

 

Birkholzer Berg (Fahrradstraße von Bornower Berg bis zur Gemarkungsgrenze in Richtung Birkholz) 


Abstimmung: 19                   Dafür:   19           Dagegen: 0         Enthaltungen: 0