Sitzung: 17.12.2014 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/083/2014/II
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow beschließt die in der Anlage beigefügte Straßenreinigungssatzung, welche folgende Änderungen beinhaltet:
Präambel
Auf Grundlage der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18.12.2007 (GVBl I, S. 286), des § 9 Abs. 3 und des § 49 a des Brandenburgischen Straßengesetztes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.07.2009 (GVBl I S. 218) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetztes für das Land Brandenburg vom 31.03.2004 (GVBl I, S. 174) in den jeweils gültigen Fassungen beschließt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow am 17.12.2014 folgende Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren.
§ 5
Art und Umfang der Reinigungspflicht
… Für die Entsorgung der öffentlichen Grünabfälle
im Herbst (vor allem Laub) werden durch die Stadt Annahmestellen im gesamten
Stadtgebiet und in den Ortsteilen bereitgestellt. …
§
7 Gebührenmaßstab und Gebührensatz
(5) Die Benutzungsgebühren je m Grundstücksseite
ergeben sich aus der Anzahl der wöchentlichen Reinigungen.
Sie betragen: für
die Reinigungsklasse 2 1,90 / m / Jahr
für
die Reinigungsklasse 2 a 1,40 / m / Jahr
Die Zugehörigkeit einer Straße zu den in Abs. 5
genannten Reinigungsklassen ergibt sich aus dem Straßenverzeichnis (Anlage 5).
(6) Die Benutzungsgebühren je Frontmeter für die
Reinigungsklasse 4 (nur Winterdienst/ Laubentsorgung) Anlage 5 - beträgt 0,90
/ m / Jahr.
§ 11 In-Kraft-Treten
Die Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 14.12.2012 außer Kraft.
Anlage
6a (Übertragung auf Anlieger)
Neuaufnahme
Bornower Berg (B 246 gegenüber Bornower Feldstraße bis zum ehemaligen
Bahnübergang)
Anlage
6c (Winterdienst nach Bedarf)
Bornower
Berg (B 246 zwischen Beeskow und Bornow – Beginn der Fahrradstraße – bis
Wendeschleife vor der Ortsumgehung (Einzelgehöfte)
Anlage
6d (kein Winterdienst)
Radweg
von Beeskow über Krügersdorf nach Schneeberg
Birkholzer Berg (Fahrradstraße von Bornower Berg bis zur Gemarkungsgrenze in Richtung Birkholz)
Abstimmung: 19 Dafür: 19 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0