Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. W 29 „Neue Feldstraße Oegeln – Geltungsbereich 1“ wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben. 


Abstimmungsergebnis:

 

Abgeordnete: 8                Dafür: 8               Dagegen: 0         Enthaltung: 0

Sachk. Einw.:    4              Dafür: 4               Dagegen: 0         Enthaltung: 0