Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. W 29 „Neue Feldstraße Oegeln – Geltungsbereich 1“ wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
Abstimmungsergebnis:
Abgeordnete: 8 Dafür: 8 Dagegen: 0 Enthaltung:
0
Sachk. Einw.: 4 Dafür: 4 Dagegen: 0 Enthaltung: 0