Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. W 29 „Neue Feldstraße Oegeln – Geltungsbereich 1“ wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
8 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |