Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass die
Zeppelinstraße (I) im Abschnitt von der Liebknechtstraße bis zur Rouanetstraße
erneuert, erweitert und verbessert wird.
Die
Erschließungsanlage wird als Anliegerstraße ausgebaut.
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Die
Teileinrichtung Fahrbahn wird gemäß der RStO 01 in Betonsteinpflaster
hergestellt und erhält einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Sie wird
in einer durchschnittlichen Breite von 5,00 m zuzüglich Bankettbereich
hergestellt. Für erforderliche Baumfällungen werden neue Bäume gepflanzt.
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Die
Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung wird
so hergestellt, dass das Oberflächenwasser beidseitig der Fahrbahn in den dafür
auszubauenden Mulden versickern kann.
Die verbleibende Fläche bis an die Grundstücksgrenze heran wird als Rasenfläche
ausgebildet.
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Die
Grundstückszufahrten und -zuwegungen erhalten einen den Richtlinien
entsprechenden Unterbau und werden in Betonsteinpflaster hergestellt.
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Die
Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme
erneuert, erweitert, und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue
Masten mit dekorativen Leuchten aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden
mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet.
Der
Beitrag für die straßenbauliche Maßnahme der Erschließungsanlage Zeppelinstraße
(I) im Abschnitt von der Liebknechtstraße bis zur Rouanetstraße kann gemäß § 10
der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für
straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow abgelöst werden. Den
beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind entsprechende Ablösevereinbarungen
anzubieten. Im Falle der Nichtinanspruchnahme des Ablöseangebotes werden gemäß
§ 9 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für
straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow Voraus-leistungsbescheide in Höhe
von 90 v.H. des voraussichtlichen Beitrages erstellt.
Abstimmung: 9 Dafür: 1 Dagegen:
6 Enthaltungen: 2